Auf der Jahreshauptversammlung wurden notwendige Änderungen und Ergänzungen der bestehenden Vereinssatzung beschlossen.
Dabei wurde insbesondere das Thema Kinderschutz neu aufgenommen. Hierzu wurde ein neuer Paragraph 2a zur Prävention eingeführt sowie Paragraph 6 im Hinblick auf Ordnungsmaßnahmen bei Verstößen neu gefasst.
Zudem wurden die auf der Jahreshauptversammlung beschlossenen Anpassungen der Mitgliedsbeiträge im Aufnahmeantrag aktualisiert. In diesem Zuge wurde dort auch die aktuelle Satzung entsprechend verlinkt.
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